Vertragsrecht
Was gehört zum Vertragsrecht?
Wichtig!
Dies ist nur ein allgemeiner Überblick über das Vertragsrecht. Im Einzelfall kann die Rechtslage von diesen Ausführungen abweichen.
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Details zum Vertragsrecht.
1. Allgemeines Vertragsrecht:
Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Grundprinzipien des Vertragsrechts. Dazu gehören z.B. die Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss, die Bedeutung von Willenserklärungen und die Regeln der Vertragsauslegung.
2. Vertragstypen:
Das Vertragsrecht regelt auch bestimmte Vertragstypen, z.B. den Kaufvertrag, den Mietvertrag, den Werkvertrag und den Dienstvertrag. Jeder Vertragstyp hat seine eigenen Besonderheiten. So gelten für den Kaufvertrag z.B. andere Regelungen als für den Mietvertrag.
3. Vertragsstörungen:
Kommt es zu einer Vertragsstörung, haben die Vertragsparteien bestimmte Rechte und Pflichten. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Kaufsache mangelhaft ist oder der Mieter die Wohnung nicht pünktlich zahlt.
4. Vertragsbeendigung:
Ein Vertrag kann auf verschiedene Weise beendet werden, z.B. durch Kündigung, Rücktritt oder Zeitablauf. Die Art und Weise der Vertragsbeendigung richtet sich nach dem Vertragstyp und den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen.