Terminsvertretung

Was ist eine Terminsvertretung?

Bei einer Terminsvertretung beauftragt ein Mandant einen Anwalt, ihn bei einem Gerichtstermin zu vertreten. Der Termins Vertreter nimmt an dem Termin in Vertretung des Mandanten teil, stellt Anträge, verhandelt mit der Gegenseite und führt gegebenenfalls Beweismittel ein.

Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll?

Eine Terminsvertretung ist sinnvoll, wenn Sie den Gerichtstermin nicht selbst wahrnehmen können, z.B. weil Sie krank sind, im Ausland sind oder einen anderen wichtigen Termin haben. Auch wenn Sie sich mit dem komplexen Rechtssystem nicht auskennen oder sich nicht in der Lage fühlen, Ihre Interessen vor Gericht selbst zu vertreten, kann eine Terminsvertretung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

Wichtig!

Dies ist nur ein allgemeiner Überblick über die Terminsvertretung. Im Einzelfall kann die Rechtslage von diesen Ausführungen abweichen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Welche Vorteile hat eine Terminsvertretung?
  • Sie können sich auf Ihre Arbeit oder Ihr Privatleben konzentrieren.
  • Ihre Interessen werden durch einen erfahrenen Rechtsanwalt wahrgenommen.
  • Sie erhöhen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Prozessausgang.
  • Sie vermeiden es, Fehler vor Gericht zu machen.

  • Was kostet eine Terminsvertretung?

    Die Kosten für eine Terminsvertretung richten sich nach dem Rechtsgebiet, dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit des Terminsvertreters. In der Regel vereinbart der Anwalt mit dem Mandanten ein Honorar nach den gesetzlichen Gebührenordnungen (RVG, GVG).

    Wichtige Informationen.
  • Auch ohne Vollmacht kann ein Anwalt Sie in einem gerichtlichen Termin vertreten, wenn Sie ihm mündlich oder schriftlich Vollmacht erteilen.
  • Der Termins Vertreter hat Schweigepflicht über alle ihm anvertrauten Informationen.
  • Sie sollten sich vor der Beauftragung eines Termins Vertreters über dessen Erfahrung und Qualifikation informieren.