Strafrecht
Was gehört zum Strafrecht?
Wichtig!
Dies ist nur ein allgemeiner Überblick über das Strafrecht. Im Einzelfall kann die Rechtslage von diesen Ausführungen abweichen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Details zum Strafrecht.
1. Straftaten:
Das Strafrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Straftaten. Die schwersten Straftaten sind Verbrechen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sanktioniert werden. Vergehen sind weniger schwere Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden können. Ordnungswidrigkeiten sind die leichtesten Straftaten und werden mit einer Geldbuße geahndet.
2. Strafgesetzbuch (StGB):
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das wichtigste Gesetz des Strafrechts. In ihm sind die einzelnen Straftaten und ihre Strafen definiert. Das StGB enthält auch Regelungen über die Strafmilderung und die Strafverschärfung.
3. Strafverfahren:
Das Strafverfahren beginnt mit der Anzeige einer Straftat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt dann den Sachverhalt und erstellt einen Bericht. Die Staatsanwaltschaft prüft den Bericht und entscheidet, ob Anklage erhoben wird. Kommt es zur Anklage, findet ein Gerichtsverfahren statt. Am Ende des Gerichtsverfahrens ergeht ein Urteil, in dem der Täter entweder verurteilt oder freigesprochen wird.
4. Strafrechtliche Sanktionen:
Die Rechtsfolgen einer Straftat sind in der Regel Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Bewährungsstrafe. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters. Bei einer Freiheitsstrafe muss der Täter eine bestimmte Zeit im Gefängnis verbringen. Bei einer Geldstrafe muss der Täter einen bestimmten Geldbetrag an die Staatskasse zahlen. Bei einer Bewährungsstrafe wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, d.h. der Täter muss keine Strafe verbüßen, wenn er sich während der Bewährungszeit an bestimmte Auflagen hält.
5. Strafrechtliche Nebentatbestände:
Neben der Strafe können auch strafrechtliche Nebentatbestände verhängt werden. Das sind Rechtsfolgen einer Straftat, die neben der Strafe verhängt werden können. Dazu gehören z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung oder die Einziehung von Gegenständen, die bei der Tat verwendet wurden.
6. Kriminologie:
Die Kriminologie ist die Wissenschaft vom Verbrechen und seinen Ursachen. Sie befasst sich mit Fragen wie:
- Was sind die Ursachen von Kriminalität?
- Wie kann Kriminalität verhindert werden?
- Wie kann man mit Straftätern umgehen?