Mietrecht

Was gehört zum Mietrecht?
  • Mietvertragsrecht: Abschluss, Inhalt und Änderung von Mietverträgen
  • Mietmangel: Rechte und Pflichten bei Mängeln der Mietsache
  • Miete: Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Miete
  • Betriebskosten: Abrechnung und Verteilung der Betriebskosten
  • Kündigungsschutz: Schutz vor unwirksamen Kündigungen
  • Beendigung des Mietverhältnisses: Auszug, Räumung und Übergabe der Mietsache
Wichtig!

Dies ist nur ein allgemeiner Überblick über das Mietrecht. Im Einzelfall kann die Rechtslage von diesen Ausführungen abweichen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Details zum Mietrecht.

1. Mietvertragsrecht:

Der Mietvertrag ist die Grundlage jedes Mietverhältnisses. In ihm werden die wesentlichen Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter geregelt. Dazu gehören unter anderem die Art und Lage der Mietsache, die Miethöhe, die Mietzeit und die Kaution.

2. Mietmangel:

Liegt ein Mangel an der Mietsache vor, hat der Mieter verschiedene Rechte. Er kann vom Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen, die Miete mindern oder die Wohnung kündigen.

3. Miete:

Die Miete ist das Entgelt für die Nutzung der Mietsache. Die Höhe der Miete richtet sich nach dem Mietspiegel oder der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Miete ist in der Regel monatlich im Voraus zu zahlen.

4. Betriebskosten:

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter durch die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Mietobjekts entstehen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Gartenpflege. Die Betriebskosten müssen vom Mieter in der Regel anteilig nach dem Wohnungsmietwert getragen werden.

5. Kündigungsschutz:

Der Kündigungsschutz schützt Mieter vor unwirksamen Kündigungen. Kündigt der Vermieter dem Mieter, muss er dafür einen gesetzlichen Kündigungsgrund haben. Ist der Grund nicht ausreichend, kann der Mieter die Kündigung gerichtlich anfechten.

6. Beendigung des Mietverhältnisses:

Das Mietverhältnis endet durch Auszug des Mieters, Kündigung oder Zeitablauf. Bei der Beendigung des Mietverhältnisses muss die Wohnung vom Mieter geräumt und an den Vermieter zurückgegeben werden.