Arbeitsrecht
Was gehört zum Arbeitsrecht?
Wichtig!
Dies ist nur ein allgemeiner Überblick über das Arbeitsrecht. Im Einzelfall kann die Rechtslage von diesen Ausführungen abweichen.
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Details zum Arbeitsrecht.
1. Arbeitsvertragsrecht:
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. In ihm werden die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Dazu gehören unter anderem die Art und Dauer der Tätigkeit, die Vergütung, die Arbeitszeit und der Urlaub.
2. Arbeitsschutzrecht:
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Arbeitnehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Schutzkleidung und -Ausrüstung, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Unterweisung der Arbeitnehmer in Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
3. Arbeitszeitrecht:
Die Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten erfüllen muss. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, z.B. für Schichtarbeiter und leitende Angestellte.
4. Entgeltfortzahlungsrecht:
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn er krank ist oder Urlaub hat? Das Entgeltfortzahlungsrecht regelt diese Frage. Demnach hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle von Krankheit, wenn er länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
5. Kündigungsschutzrecht:
Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor unwirksamen Kündigungen. Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, muss er dafür einen sachlichen Grund haben. Ist der Grund nicht ausreichend, kann der Arbeitnehmer die Kündigung gerichtlich anfechten.
6. Arbeitskampfrecht:
Das Arbeitskampfrecht regelt das Recht auf Streik und Aussperrung. Arbeitnehmer haben das Recht, in einen Streik zu treten, um ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Der Arbeitgeber hat hingegen das Recht, seine Arbeitnehmer auszusperren, um sich gegen einen Streik zu verteidigen.
7. Betriebsverfassungsrecht:
In Betrieben mit mindestens 5 Arbeitnehmern gibt es einen Betriebsrat. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Er hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Arbeits- und Sozialgesetze
- Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen (z.B. Einstellung, Versetzung, Kündigung)
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (z.B. zu Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt)
8. Arbeitnehmerdatenschutz:
Der Arbeitgeber darf die personenbezogenen Daten seiner Arbeitnehmer nur erheben, verarbeiten und nutzen, wenn dafür ein Rechtsgrund vorliegt. Die Daten müssen zudem sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.