Verkehrsrecht

Was gehört zum Verkehrsrecht?
  • Straßenverkehrsrecht: Regelung des Straßenverkehrs, z.B. durch die (StVO)
  • Fahrerlaubnisrecht: Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Fahrerlaubnis
  • Bußgeldrecht: Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, z.B. durch Bußgeldbescheide
  • Verkehrsunfallrecht: Abwicklung von Verkehrsunfällen, z.B. Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Verkehrsstrafrecht: Ahndung von Straftaten im Straßenverkehr, z.B. Trunkenheit am Steuer oder fahrlässige Tötung
  • Versicherungsrecht: Regelung der Kfz-Versicherung, z.B. Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung
Wichtig!

Dies ist nur ein allgemeiner Überblick über das Verkehrsrecht. Im Einzelfall kann die Rechtslage von diesen Ausführungen abweichen.

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Details zum Verkehrsrecht.

1. Straßenverkehrsrecht:

Das Straßenverkehrsrecht regelt den Straßenverkehr in Deutschland. Es enthält unter anderem Regelungen über die Vorfahrt, die Geschwindigkeit, das Parken und das Überholen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die wichtigste Vorschrift des Straßenverkehrsrechts.

2. Fahrerlaubnisrecht:

Das Fahrerlaubnisrecht regelt die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Fahrerlaubnis. Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. ein bestimmtes Mindestalter und eine bestandene Führerscheinprüfung.

3. Bußgeldrecht:

Das Bußgeldrecht regelt die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht, die nicht als Straftaten gelten. Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld verhängt.

4. Verkehrsunfallrecht:

Das Verkehrsunfallrecht regelt die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Bei einem Verkehrsunfall haben die Beteiligten unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Höhe des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

5. Verkehrsstrafrecht:

Das Verkehrsstrafrecht regelt die Ahndung von Straftaten im Straßenverkehr. Straftaten im Straßenverkehr sind z.B. Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Tötung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

6. Versicherungsrecht:

Das Versicherungsrecht regelt die Kfz-Versicherung. Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Die Kfz-Versicherung umfasst die Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung.